Frage: Ich möchte in eine Immobilie investieren und davon auch steuerlich profitieren. Nun schaffe ich’s in 2016 nicht mehr eine Immobilie zu kaufen würde aber gerne den Steuervorteil auch in 2016 haben. Gibt es eine steuerabzugsberechtigte Anlageform, wo ich mein Geld 2016 gewinnschmälernd “zwischenspeichern” kann und 2017 beim Immobilienkauf darauf zurückgreifen (als Eigenkapital/Sicherheit)
Antwort: Die allgemein verbreitete Meinung ist, dass es eine solche Anlageform nicht gibt. Das ist falsch!
Zum Beispiel besteht die Möglichkeit eine Solaranlage von 100.000€ zu erwerben und bis zu 40% dieser Investition (40.000€) im Jahre 2016 steuerlich geltend zu machen. Da bei “normaler”Bonität eine solche Anlage bis zu 90% finanziert werden kann, ergibt sich eine finanzielle Belastung von Netto 10.000€, bei einem steuerlichen Abzug von 40.000€.
Natürlich kann auch ein größerer Betrag investiert werden, wodurch sich die Finanzierung entsprechend reduziert. Der aktuelle Ertrag liegt bei ca. 7% pro Jahr. Außerdem sind alle mögliche Risiken versichert.
Die Investition kann also in Ruhe im Jahr 2017 erfolgen, es darf lediglich die Steuererklärung für 2016 erst im Anschluß ergänzt und abgegeben werden.
Dies soll keine steuerliche Beratung darstellen, sondern ein Hinweis wie es konkret funktionieren kann. Ein komplettes Konzept muss zusammen mit einem Steuerberater berechnet werden um eine Berechnung zu erhalten, welche ihre aktuelle Einkommenssituation berücksichtigt.
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