Durch den Kauf einer fremdvermieteten Immobilie erwerben Sie eine Sachwertanlage, welche auf der einen Seite einen kontinuierlichen Ertrag erwirtschaftet (Miete) und zum anderen ein Wertsteigerungspotenzial innehat.

Ich sage bewusst Potenzial, denn ob eine Wertsteigerung tatsächlich stattfindet, hängt von verschiedensten Rahmenbedingungen ab. Es ist also absolut möglich, dass bei einem späteren Verkauf ein Veräußerungsgewinn realisiert wird.

Dieser erzielte Gewinn ist nach aktueller Rechtslage nach 10 Jahren steuerfrei.

Da sich eine Immobilie abwohnt, also verbraucht, kann jedes Jahr ein Teil des Kaufpreises steuerlich abgeschrieben werden, was in der Regel beim Eigentümer zu Steuervorteilen führt.

Zusätzlich zu diesen schon genannten Punkten, kann eine Immobilie je nach Bonität des Käufers mit einem Darlehen bis zu  100% des Kaufpreises finanziert werden. Das bedeutet, dass bei einem günstigen Kaufpreis und einem zuverlässigen Mietertrag unter Umständen der Mieter die komplette Finanzierung trägt.

Die oben erwähnten Steuervorteile können dann zu weiteren Geldrückflüssen führen, welche eine Beschleunigung der Tilgung ermöglichen. In der Praxis hatten wir schon des Öfteren 100%-Finanzierungen, welche ohne Zuzahlung des Eigentümers nach 15-17 Jahren schuldenfrei sein werden.

Diese Möglichkeit, ohne nennenswertes Vermögen, nur mit einer guten Bonität Sachwerte zu erwerben, ist mir nur mit der Immobilie bekannt. Allerdings gibt es auch ein paar Dinge, die man berücksichtigen sollte.

Denn nicht umsonst werden über 30.000 Zwangsversteigerungen pro Jahr allein in Deutschland durchgeführt (Stand 2014).

Eine Immobilie ist „immobil“, kann also nicht mitgenommen werden, wenn sich der Standort verschlechtert oder der Mietertrag geringer wird.

Auch müssen immer wieder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, um den Wert der Immobilie zu erhalten. Hausverwaltung und deren Kosten sowie Nebenkostenabrechnungen und Mieterwechsel sind die eher unbequemen Eigenschaften, die der Immobilienbesitz mit sich bringt.

Als Staat besteht natürlich immer die Möglichkeit bei Währungskrisen oder Währungszusammenbrüchen die Immobilieneigentümer zur Kasse zu bitten.

Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Anliegergebühren und Regenwassergebühren müssen heute bereits abgeführt werden.

Der Erwerb einer Immobilie kann also durchaus Sinn machen und sollte unbedingt geprüft werden.


Weiter zu

[maxbutton id=”11″] [maxbutton id=”8″] [maxbutton id=”10″] [maxbutton id=”12″] [maxbutton id=”13″]
Print Friendly, PDF & Email